Unsere Katzen sind alle in privaten Pflegestellen untergebracht, da wir seit September 2012 kein Katzenhaus mehr unterhalten. Zwar kann man so nicht alle unsere Samtpfoten an ein und demselben Ort ansehen und muss gegebenenfalls mehr als eine Pflegestelle aufsuchen, die Unterbringung auf Pflegestellen hat jedoch auch viele Vorteile.

Meist sind die Katzen in das Familienleben eingegliedert, kennen Alltagsgeräusche und sind teilweise auch kleine Kinder und Hunde gewöhnt. Außerdem kennt die Pflegestelle ihren Pflegling besser und kann deshalb gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob die Katze zu Ihnen und ihren Lebensumständen passt.

Interessieren Sie sich für eine unserer Katzen, füllen Sie bitte unseren Interessentenbogen aus. Die Pflegestelle wird sich daraufhin innerhalb 3 Tage bei Ihnen melden. So kann man oft schon im Vorfeld feststellen, ob die Katze zu Ihnen und ihrem Haushalt passen könnte und dann einen Besuchs- und Kennlerntermin absprechen.

Fällt die Entscheidung dann für eine Katze (oder besser gleich zwei, wenn nicht bereits eine bei Ihnen lebt oder die Mieze eine absolute Einzelkatze ist) können Sie das Tier nicht gleich mitnehmen/abholen. Unsere Katzen werden immer von einem unserer Ehrenamtlichen in ihr neues Heim gebracht oder wir besuchen Sie im Vorfeld in ihrem zu Hause.
Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass unsere Ehrenamtlichen  sich bei dieser Gelegenheit gern persönlich davon überzeugen möchte, ob Ihre Aussagen von uns richtig verstanden wurden. Auch lernen wir so das zukünftige Zuhause bereits besser kennen und können Sie bei Bedarf viel besser beraten.

Anschließend müssten Sie noch unseren Schutzvertrag unterschreiben, in dem Sie sich (grob zusammengefasst) verpflichten, die Katze liebevoll in häuslicher Gemeinschaft zu halten, sie weder zu verschenken noch zu veräußern und im Falle, dass Sie sie nicht mehr behalten können, an uns zurückzugeben.
Falls die Mieze bei Abgabe noch nicht kastriert ist, erklären Sie sich weiterhin vertraglich damit einverstanden, dass die Katze oder der Kater spätestens bei Eintritt der Geschlechtsreife (oder spätestens Ende des 6. Lebensmonats) kastriert wird.

Bei der Übergabe der Katze wird auch die Schutzgebühr fällig. Genaueres zum das Thema Schutzgebühr finden Sie hier.

Theo